Bitte wenden Sie sich im Todesfall zuerst an das Zivilstandsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person.
Nehmen Sie danach frühzeitig Kontakt mit dem Pfarreisekretariat St. Antonius von Padua, Sirnach auf – Telefon 071 966 11 77 - sekretariat@prhtg.ch.
Wir vereinbaren gemeinsam den Termin für die Trauerfeier und begleiten Sie einfühlsam in dieser schweren Zeit.
Die Abdankung kann – je nach Wohnort oder Wunsch – in folgenden Kirchen stattfinden:
- St. Remigius, Sirnach
- Bruder Klaus, Eschlikon
- St. Antonius, Münchwilen
Etwa vier Wochen nach dem Todestag besteht die Möglichkeit, während eines regulären Gottesdienstes der Pfarrei eine Hl. Messe im Gedenken an Ihre verstorbene Angehörige bzw. Ihren Angehörigen feiern zu lassen. Dies wird im Rahmen des Trauergesprächs mit Ihnen abgesprochen.
Wenn Sie ein Jahr nach dem Todesfall eine Jahrzeitmesse wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig im Sekretariat St. Antonius von Padua, SIRNACH: 071 966 11 77 - sekretariat@prhtg.ch
Jahrzeitstiftung
Eine Jahrzeitstiftung für unsere Verstorbenen ist eine so genannte Schenkung mit Auflagen. Das bedeutet, dass ein bestimmter Geldbetrag an eine natürliche oder juristische Person bezahlt wird. Diese verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Priester die Messe feiern und dafür den Ertrag des Stiftungsvermögens, das Messstipendium, erhalten. Die Auflagen werden vom Stifter und dem Begünstigten in der so genannten Jahrzeiturkunde geregelt.
Die Jahrzeiturkunde wird in vier Exemplaren erstellt und vom Stifter, einem bevollmächtigten Vertreter des Pfarramtes (Priester, Gemeindeleiter) und dem Bischöflichen Ordinariates unterzeichnet.
Falls die Kirchgemeinde den Jahrzeitenfonds verwaltet, unterzeichnen ebenfalls bevollmächtigte Vertreter der Kirchgemeinde (Präsident) diese Urkunde. Alle Beteiligten erhalten je ein Exemplar.
Jahrzeitstiftungen können im Bistum Basel auf die Dauer von 10, 15, oder 20 Jahren errichtet werden.
Der Preis inkl. Schreibgebühr beträgt zur Zeit Fr.150. --, Fr. 200.--, Fr. 250.--.
Im Bistum Basel werden die Jahrzeitstiftungen als Schenkungen mit Auflagen gemäss OR errichtet und verzinst. Überschüsse an Zinsen und das Kapital abgelaufener Jahrzeiten fallen dem Jahrzeitenfonds zu.
Für weitere Fragen wenden Sie sich ans
Pfarreisekretariat St. Antonius von Padua, SIRNACH: 071 966 11 77 sekretariat@prhtg.ch